Die Wallbox Förderung in NRW schreibt keine bestimmte Wallbox / Ladestation vor. Sie haben die freie Wahl, welche Wallbox / Ladestation Sie vom Land NRW gefördert bekommen wollen. Die einzige Einschränkung: Das Land NRW fördert keine mobilen Wallboxen, sondern nur fest installierte.
Wie hoch die Wallbox Förderung durch das Land NRW für Ihre Wechselstrom-Ladestation ausfällt, richtet sich nach dem Verwendungszweck der Wallbox:
Die Wallbox Förderung NRW umfasst die Anschaffung, Installation, Inbetriebnahme, Ausschilderung, Bodenmarkierung, Anfahrschutz und erforderliche Erdarbeiten mit allen Planungs-, Material- und Arbeitskosten.
Teil-Öffentlich sind Wallboxen/Ladestationen, die sowohl von Ihnen (privat oder beruflich) als auch von allen anderen Personen uneingeschränkt genutzt werden können. Eine öffentliche Wallbox kann generell von jedermann genutzt werden. Ob ein Entgelt für die Wallboxnutzung erhoben wird, ist für die Förderung der Wallbox in NRW unerheblich.