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Kommunen, Stadtwerke und regionale Stromversorger gewähren Wallbox Förderung

Die eigene Wallbox erleichtert das Laden des eigenen E-Autos enorm: Sie ist immer verfügbar, griffbereit und sicher. Eine eigene Wallbox ist praktisch, bequem und sinnvoll. UND: Der Kauf und die Installation einer Wallbox wird finanziell gefördert.

Diese Wallbox Förderung gilt auch für die Installation Ihrer eigenen, privaten Wallbox. Aktuell gibt es eine große Anzahl verschiedener Förderprogramme, die wir im Folgenden kurz erläutern möchten:

Dieser Beitrag im Überblick

Welche Förderbeträge kann man bekommen?

Verschiedene Kommunen, Stadtwerke und regionale Stromversorger fördern den Kauf und die Installation von Wallboxen/Ladestationen. Das Spektrum reicht von 100 Euro (Stadtwerke Neuss) bis hin zu 6.000 Euro vom Umweltamt der Stadt München.

Diese Wallbox Förderungen und Zuschüsse sind jeweils an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Bei kommunaler Förderung zum Beispiel muss das E-Fahrzeug in der jeweiligen Kommune zugelassen sein und dort auch überwiegend genutzt werden.

Stadtwerke und Stromversorger gewähren Ihre Zuschüsse nur unter bestimmten Bedingungen. Im Regelfall müssen Sie Kunde bei diesen Stadtwerken sein und sich an diesen Versorger binden. Es lohnt sich vorher kurz durchzurechnen, ob die erhaltenen Zuschüsse nicht im Laufe der Zeit über den Strompreis zurück gezahlt werden müssen.

Eine Liste der fördernden Kommunen, Stadtwerke und regionaler Stromversorger finden Sie am  Ende des Artikels.

Wird privat und gewerblich gefördert?

Nicht in allen Bundesländern gibt es eine Wallbox Förderung für den Kauf und die Installation von Ladestationen / Wallboxen. In manchen Bundesländern sind die Förderungen ausgelaufen oder die bereitgestellten Fördermittel verbraucht. Privatpersonen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen und sogar Kommunen können Geld bekommen.

Exemplarisch stellen wir 2 Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen vor.

Für alle, die nicht das (Förder-)Glück haben, in NRW zu leben/arbeiten, bietet sich die neue Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) an, die seit dem 24.11.2020 beantragt werden kann. Mehr dazu weiter unten.

Für Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen: progres.nrw

Im Rahmen des Programms progres.nrw – Programmbereich Emissionsarme Mobilität – fördert das Land NRW u.a. die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme von privaten und (teil-)öffentlichen Ladestationen. Die Förderhöhe beträgt für rein betriebliche Ladestationen 50 % bis max.  € 1.000, für öffentlich zugängliche Ladestationen 50 % bis max. € 5.000 je Ladepunkt.

Grundvoraussetzung für die Förderung ist die Verwendung von Öko-Strom, der entweder aus dem Netz stammt (dann mit Zertifikat als Nachweis) oder selbst vor Ort erzeugt wird. Für neu zu errichtende Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung (PV-Anlage, BHKW oder Klein-Windkraftanlage) kann ein Bonus von € 500 je Ladepunkt beantragt werden. Wenn Sie zusätzlich auch einen Batteriespeicher neu errichten lassen, erhöht sich die Förderung der Wallbox um weitere € 200 je installierter Kilowattstunde Speicherkapazität bis zu bestimmten Maximalwerten. Weitere bis zu € 1.500 an Fördermitteln erhält, wer eine “netzdienliche Verbrauchseinrichtung” installieren lässt, also einen schaltbaren Stromzähler (Smart Meter) oder eine steuerbare Ladestation nach §14a EnWG.

Innerhalb dieser Wallbox Förderung werden auch die Beschilderung und Bodenmarkierung der öffentlich zugänglichen Ladestation gefördert.  Die Anträge sind zu richten an die Bezirksregierung Arnsberg. Dort reichen Sie das Angebot Ihres Elektroinstallateurs / Solarteurs und ggf. weitere Nachweise ein.

WICHTIG: Seit dem 01.12.2020 fördert das Land NRW Privatpersonen nicht mehr bei der Errichtung von Ladestationen. Für Privatpersonen steht das Förderprogramm des Bundes zur Verfügung (siehe weiter unten).

Hinweis: Seit 9. Dezember 2020 müssen Sie mit der Installation Ihrer Ladestation / Wallbox (wieder) warten, bis Sie den Bescheid über die Fördermittel vorliegen haben. Eine vorherige Umsetzung führt zur Verweigerung der Fördermittel!

Nur für Unternehmen: Förderprogramme der NRW.BANK

Die NRW.BANK gewährt in NRW ansässigen Unternehmen zinsvergünstigte Kredite für die Anschaffung von Ladestationen. In Abhängigkeit von der Bonität beträgt der Zinssatz ab 0,0% p.a. bei Laufzeiten von 4 bis 10 Jahren. Anträge für diese Wallbox Förderung können unter http://www.nrwbank.de/elektromobilitaet gestellt werden.

enomo | Kaufberatung Wallbox 11 kW 22 kW

Wir beraten Sie gern, welche Fördermittel für Ihre Wallbox Installation in Frage kommen. Machen Sie unseren enomo-Check und wir klären vorab die wichtigsten Fragen.


LOS GEHT’S

Wallbox Förderung durch EU und Bund für Gewerbetreibende und Kommunen

Den Kern der Bundesförderung bildet die „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“. In jeweils zeitlich befristeten Antragszeiträumen ruft der Bund zur Einreichung von Projekten auf. Die Vergabekriterien variieren dabei von Förderaufruf zu Förderaufruf. Zuletzt hatte der Bund 100 Mio. Euro für Unternehmen und Kommunen bereitgestellt. Bei dieser Wallbox Förderung sollten bis zu 12.000 Normalladestationen (Wechselstrom, bis 22 kW) und bis zu 1.000 Schnellladestationen (Gleichstrom, ab 50 kW) gefördert werden.

Weitere Programme des Bundes richten sich an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich E-Mobilität oder beziehen sich auf den Kauf von Elektrofahrzeugen.

Das jüngste Förderprogramm des BMVI „Ladeinfrastruktur vor Ort“ verfolgt das Ziel, neben der allgemeinen Verbesserung der Verfügbarkeit von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur insbesondere das Laden an attraktiven Zielorten des Alltags wie (Einzel-)Handelseinrichtungen, Gaststätten und an Freizeiteinrichtungen auch im peripheren Raum zu verbessern. Die Förderquote von 80% der Kosten ist beachtlich.

Je nach Art der Ladestation werden unterschiedliche Maximalbeträge erstattet:
AC-Lader 11 bis 22 kW: 4.000 Euro je Ladepunkt
DC-Lader über 22 bis 50 kW: 16.000 Euro je Ladepunkt

Hinzu kommen die Anschlusskosten, die ebenfalls zu 80% übernommen werden (max. 10.000 Euro beim Anschluss an das Niederspannungsnetz, max. 100.000 Euro bei Anschluss an das Mittelspannungsnetz).

Voraussetzung für die Förderung ist u.a. die Abgabe von 100% Ökostrom und die Erfüllung der aktuellen Ladesäulenverordnung LSV.

Die Antragstellung ist ab 12.04.2021 ab 10:00 Uhr möglich.

Im Fördertopf sind 300 Mio. Euro, die nach dem Windhundprinzip vergeben werden.

Neue Förderung des BMVI / KfW

Am 15.11.2020 wurde ein neues bundesweites Förderprogramm für die Installation einer nicht-öffentlichen Wallbox an gewerblich genutzten Stellplätzen beschlossen. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Kommunen. Die Förderung beträgt bei Unternehmen maximal € 45.000,00 pro Standort, bzw. 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal € 900,00 pro Ladepunkt, sofern die Wallboxen einigen Anforderungen genügt, u.a.:

    • intelligente Steuerung, z.B. mit OCPP 1.6 oder Modbus TCP o.ä. zur Remote-Steuerung (damit sie vom Netzbetreiber im Bedarfsfall aus der Ferne in der Leistungsaufnahme gedrosselt oder zeitversetzt betrieben werden kann)
    • Ladeleistung bis 22 kW
    •  last- und lademanagementfähig

Kosten zur Herstellung der für den Betrieb benötigten Infrastruktur, z.B. Anschluss- und Erdarbeiten werden von der Förderung ebenfalls abgedeckt.

Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von 350 Mio. bereitgestellt. Der Förderzeitraum endet mit dem 31.12.2022.

Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der KfW gestellt werden.

Eine entsprechende Liste der förderfähigen Wallboxen wird vom BMVI bald herausgegeben

Übersicht Förderungen / Zuschüsse für Wallboxen und Ladestationen

Die nachfolgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Wir haben sie nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Fragen Sie Ihren Stromversorger und Ihre Kommune, ob und wie E-Mobilität aktuell gefördert wird. Oder fragen Sie uns; mit HIlfe des enomo-Checks klären wir vorab die wichtigsten Fragen.

Regionalversorger NRW

Kommunale Versorger

Kommunen

Interessante Links zum Thema Wallbox Förderung:

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/p/progres_nrw_emissionsarme_mobilitaet/index.php

https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/nicht-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur/

https://foerderportal.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=368E55C26AD36F04012D

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2021/128-scheuer-aufbau-gewerblicher-ladeinfrastruktur-startet.html

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/128-scheuer-aufbau-gewerblicher-ladeinfrastruktur-startet-richtlinie.pdf?__blob=publicationFile

https://foerdernavi.energieagentur.nrw/

KfW-Förderung: allgemeine Informationen

KfW-Förderung: Antragsformular/Registrierung

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